Disziplinarverfahren

A. Verstöße gegen die Dienstpflicht

Beamte können beispielsweise folgende Verstöße gegen ihre Dienstpflichten begehen:

1. Unter dem Stichwort „Hingabepflicht“ liegt bei einem unentschuldigten Fernbleiben vom Dienst ein Verstoß gegen die Pflicht vor, sich mit vollem Einsatz dem Beruf zu widmen, § 61 Abs. 1 S. 1 BBG.

2. Ein Verstoß gegen die „Wohlverhaltenspflicht“ liegt auch bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt vor, da gegen das Gebot, im gesamten inner- wie außerdienstlichen Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die der Beruf erfordert, § 61 Abs. 1 S. 3.

3. Gegen die „Gehorsamspflicht“ wird verstoßen, wenn Anordnungen des Vorgesetzten nicht befolgt werden, § 62 Abs. 1 S. 2 BBG.

B. Disziplinarmaßnahmen

I. Folgende Disziplinarmaßnahmen können durch Ihre Dienstbehörde verhängt werden:

Die schwächste Anordnung ist die schriftliche Missbilligung, die keine Disziplinarmaßnahme darstellt.

Es können jedoch folgende Disziplinarmaßnahmen Ihnen gegenüber von der Dienstbehörde verhängt werden:

1. Ein Verweis nach § 6 BDG: Dieser wird als qualifizierter, schriftlicher Tadel angesehen. Er gelangt in Ihre Personalakte.

2. Eine Geldbuße nach § 7 BDG: Es kann eine Geldbuße bis zur Höhe Ihrer  Dienstbezüge für einen Monat auferlegt werden. Diese wird von den laufenden Dienstbezügen einbehalten; dies ggf. in Raten.

3. Eine Kürzung der Dienstbezüge nach § 8 BDG: Ihnen können die laufenden Dienstbezüge bis zu höchstens einem Fünftel auf längstens drei Jahre einbehalten werden.

4. Die Kürzung des Ruhegehalts: Diese Disziplinarmaßnahme entspricht bei Pensionären der Kürzung der Dienstbezüge.

II. Folgende Disziplinarmaßnahmen können nur durch die Disziplinargerichte (= bestimmte Kammern bzw. Senate der örtlich zuständigen Verwaltungsgerichte) verhängt werden:

1. Die Zurückstufung nach § 9 BDG: Sie können vom Gericht degradieret werden. Dies kann auch über mehrere Stufen, bis zum Eingangsamt der Laufbahn der Fall sein. Vergangene Beförderungen sind damit verloren und es besteht eine Wiederbeförderungssperre von fünf Jahren.

2. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Sie verlieren Ihren Status als Beamter.

3. Die Aberkennung des Ruhegehalts: Diese Disziplinarmaßnahme entspricht bei Pensionären der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

C. Beispiele von Verstößen gegen die Dienstpflicht

Folgende Beispiele zählen zu den häufigsten Verstößen gegen die Dienstpflicht:

1. Das Nichtbefolgen von dienstlichen Weisungen;

2. Unerlaubte Nebentätigkeiten;

3. Untreue;

4. Bestechlichkeit;

5. Dienstzeitbetrug;

6. Verfassungsfeindliche Äußerungen;

7. Beihilfebetrug;

8. Alkoholabhängigkeit;

9. Steuerhinterziehung;

10. Verrat von Dienstgeheimnissen;

11. Straftaten im Allgemeinen;

D. Werden Sie aktiv, wenn ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet wurde!

Es ist ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet worden? Machen Sie dringend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußern Sie sich erst, wenn Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Rufen Sie uns daher an (089 / 590 680 50), uns vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns!